AGB

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Erfüllungsort

    Als Erfüllungsort gilt die Stadt Annaberg-Buchholz
§ 2 Gerichtsstand
    Als Gerichtsstand gilt die Stadt Annaberg-Buchholz
§ 3 Vertragsinhalt
  1. Alle Verkäufe werden zu bestimmten Lieferterminen, Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind alle Parteien gebunden.
  2. Blockaufträge sind jedoch zulässig. Diese können in Durchführungsbestimmungen geregelt werden.
  3. Umdisponierungen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur in beiderseitigem Einverständnis zulässig. Das Nähere kann in Durchführungsbestimmungen geregelt werden. Darüber hinaus wird eine Streichung von Aufträgen nicht vorgenommen. Die Preise sind gültig in EURO ohne Abgabe der Mehrwertsteuer.
§ 4 Lieferung
  1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk. Die Versandkosten trägt der Käufer.
  2. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Werk berechnet, stattdessen kann ein pauschaler Lagerzuschlag in Rechnung gestellt werden.
  3. Der Mindestbetrag beträgt 5,70 EUR (Pakete bis 3 kg). Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers unversichert. Wir behalten uns gewisse Liefertoleranzen von + ./. 10% gegenüber der Bestellung vor. Der Mindestauftragswert ohne Zuschläge beträgt 50 EUR. Aufträge unter 5 EUR können nicht bearbeitet werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei einem Auftragswert unter 50 EUR einen Mindermengenzuschlag von 10 EUR berechnen müssen.
  4. Die Mindestbestellmenge für Meterware liegt bei 250 m pro Artikel und Farbe Bei Bestellungen unter 250 m pro Artikel und Farbe werden folgende Zuschläge belastet:
    - Abnahme von 50-100 m pro Farbe: 100 % Aufschlag auf den Artikelpreis
    - Abnahme ab 100 - 225 m pro Farbe: 50 % Aufschlag auf den Artikelpreis
  5. Bei der Musterung von Wunschartikeln in der Wunschfarbe, werden 35 € für den Musteraufwand zusätzlich zum Artikelpreis berechnet. Bei späterer Bestellung dieser Artikel werden Ihnen die Musterkosten wieder gutgeschrieben.
  6. Alle Daten, Erklärungen, Anweisungen und Empfehlungen über die Zusammensetzung der Artikel erfolgen auf der Grundlage von Tests und können als zuverlässig betrachtet werden, ohne dass deren Genauigkeit völlig garantiert werden kann. Der Käufer, ist angehalten durch eigene Tests über die Verwendbarkeit der Produkte zu entscheiden. Die einzige Verpflichtung des Verkäufers besteht darin, mangelhafte Ware zu ersetzten, insoweit er für diesen Mangel, im Rahmen der vorliegenden Bedingung, Haftung übernehmen kann. Der Käufer schützt uns vor jeglicher Forderung, die vom Endverbraucher gegen Ihn gerichtet wird. Der gleiche Schutz gilt bei jeder Forderung welche die Haftungsbeschränkung überschreitet. Wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung technische Veränderungen an unseren Produkten vorzunehmen.
  7. Verpackung wird nur berechnet, soweit der Versand in Kisten erfolgt oder eine Spezialverpackung vom Käufer verlangt wird. Bei Verwendung von EURO-Paletten erfolgt in der Regel ein Palettentausch. Ansonsten werden die Paletten berechnet.
  8. Unsortierte Teilsendungen sind nur mit Zustimmung des Kunden statthaft.
  9. Wenn, infolge des Verschuldens des Käufers, die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen entweder eine Rückstandrechnung auszustellen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
§ 5 Unterbrechung der Lieferung
  1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder noch andauern, wird die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist, verlängert.
  2. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Partei vom Vertrag zurücktreten. Sie muss dies jedoch mindestens 2 Wochen vor Ausübung Ihres Rücktrittsrechtes durch Einschreiben ankündigen.
§ 6 Nachlieferungsfrist
  1. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist, von der Dauer der Lieferungsfrist, längst von 18 Tagen, in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen als erfolgt. Der Rücktritt vom Vertrag nach Absatz 1 Satz 2 tritt nicht ein, wenn der Käufer während der Nachlieferungsfrist dem Verkäufer erklärt, dass er auf Erfüllung des Vertrages besteht.
  2. Will der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen, so muss er dem Verkäufer eine 4-wöchige Frist setzen.
§ 7 Mängelrüge
  1. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware dem Verkäufer anzumelden.
  2. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen.
  3. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.
  4. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 10 Tagen nach Rückempfang der Ware.
  5. Bei verdeckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Warenrücksendungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
§ 8 Zahlung
  1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen
  2. Bei Bankeinzug im Lastschriftverfahren gewähren wir 4% Skonto.
  3. Zahlungen werden grundsätzlich zum Ausgleich der ältesten, fälligen Rechnungen verwendet. Sollte der Schuldner in Zahlungsverzug geraten oder sich seine Vermögensverhältnisse verschlechtern. so werden alle Rechnungen sofort fällig. Weitere Lieferungen erfolgen nur gegen Vorkasse.
  4. Nach Fälligkeit der Rechnungen sind wir berechtigt Verzugszinsen im banküblichen Rahmen zu belasten, außerdem sind wir bis zur Zahlung an keine Lieferung mehr gebunden.
§ 9 Zahlungsweise
  1. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck-, Bank oder Giroüberweisung.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Bei unbezahlten Rechnungen dient der Eigentumsvorbehalt zur Sicherung und Saldoforderung. Bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursverfahren ist der Käufer nicht länger befugt, Vorbehaltsware zu verarbeiten oder zu veräußern. Er ist in diesen Fällen verpflichtet, auf unsere erste Anforderung die Vorbehaltsware herauszugeben.
Bestellservice
    Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bestellung telefonisch von
    Montag - Freitag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
    an Telefonnummer 03733 810

    Ihre Faxbestellungen rund um die Uhr an unsere
    Fax - Nummer 03733 8123 zu richten.

    E-mail an info@opew.de

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